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Allgemeine Geschäftsbedingungen - B2B

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltung der Bedingungen
  2. Angebot und Vertragsschluss
  3. Preise, Lieferung, Versand
  4. Liefer- und Leistungszeit
  5. Gefahrübergang
  6. Gewährleistung
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Zahlung
  9. Patente
  10. Haftungsbeschränkung
  11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1) Geltung der Bedingungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers und der Hinweise auf seine Geschäfts- bzw. Ankaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2) Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen grundsätzlich zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen und der fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers, wobei sich der Verkäufer vorbehält, keine gesonderten Auftragsbestätigungen zu erteilen, d. h. Versandavis oder Faktura des Verkäufers gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden. Bei den Bestellungen hat der Käufer die genauen Artikelnummern und Preise anzugeben, damit eine einwandfreie Erfassung der Auslieferung der Aufträge durchgeführt werden kann. Bei falsch angegebenen Artikelnummern oder Preisen ist der Käufer dennoch verpflichtet, die hierauf gelieferte Ware zu den jeweils gemäß der Preisliste gültigen Preisen abzunehmen.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten gemäß dem Katalog sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.3 Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nichtbefugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherung zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3) Preise, Lieferung, Versand

3.1 Die Preise gelten als per Stück insoweit nicht anders angegeben zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden, nach Ablauf gelten dann die der dann gültigen Preisliste zu entnehmenden Preise. Bei Bestellungen gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, EXW INCOTERMS® 2010, ICC Lager des Verkäufers, nämlich Neustadt bei Coburg. Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert und auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand erfolgt mit normaler handelsüblicher Verpackung. Vom Käufer gewünschte besondere Außenverpackungen werden gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt, wobei diesbezüglich eine Rücknahme ausgeschlossen ist. Vom Besteller besondere Versandvorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

3.3 Die in der zum Zeitpunkt der Bestellung in der Preisliste angegebenen Verpackungseinheiten gelten als Mindestbestellmenge. Der Verkäufer ist berechtigt, bei abweichenden Bestellungen ohne vorherige Rücksprache die bestellte Ware auf die nächst höhere bzw. tiefere Verpackungseinheit auf- oder abzurunden. Unfreie Warenrücksendungen werden nicht angenommen; bzw. bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.

4) Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Der Verkäufer soll den Käufer jedoch unverzüglich hiervon benachrichtigen.

4.4 Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1,00 % für jeden vollendeten Monat des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5,00 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, wobei die vorgenannten Ansprüche auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit beschränkt sind. Gegenleistungen des Käufers sind in diesem Fall vom Verkäufer unverzüglich zu erstatten.

4.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5) Gefahrübergang

 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6) Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Wird der Mangel dadurch verursacht, dass Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt werden, Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

6.2 Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.3 Für auf dem Versandweg eingetretene Beschädigungen bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Ebenfalls stellen eventuelle Farb-, Qualitäts- und Maßabweichungen, sowie Modellkorrekturen keinen Mangel dar. Änderungen insoweit behält sich der Verkäufer vor. Ebenfalls ist eine Haftung für normale Abnutzung ausgeschlossen.

7) Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20,00% übersteigt.

7.2 Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer nimmt die vorgenannte Abtretung an. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

7.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

7.5 Im Falle einer Zahlungseinstellung ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Aufstellung über die bei ihm noch gelagerte Ware und Forderungen gegenüber Dritten, die aus dem Verkauf der Ware resultieren, zur Verfügung zu stellen.

7.6 Der Verkäufer ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer ohne Zustimmung des Käufers an fremde Dritte abzutreten.

8) Zahlung

8.1 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug an den Verkäufer zu bezahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert und gelten nicht als Barzahlung.

8.3 Befindet sich der Käufer dem Verkäufer gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

8.4 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

8.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer abzutreten.

9) Patente

9.1 Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten nur dann freistellen, sofern er seinerseits schuldhaft gegen die vorgenannten Rechte verstoßen hat und auch nur dann im Falle der groben Fahrlässigkeit. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, sollte Ursache eine Verletzung der vorgenannten Rechte durch Dritte sein und der Verkäufer hierdurch seinerseits Ansprüche gegen die vorgenannten Dritten haben, tritt er diese möglichen Ansprüche an den Käufer Zug um Zug gegen Verzichtserklärung des Käufers an diesen ab.

9.2 Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Absatz 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

10) Haftungsbeschränkung

10.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, wobei jeweils auf die Einzelbestellung abzustellen ist.

10.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ausgeschlossen.

10.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

10.5 Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

11) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch bei Exportlieferungen.

11.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Coburg.

11.3 Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 20.08.2018, 19:47:17 Uhr